Überkopffangen von Geflügel ist rechtswidrig

Deutscher Tierschutzbund drängt auf schnelle Umsetzung des Verbots

 

Das „Überkopffangen“ von Geflügel beim Ausstallen ist rechtlich nicht zulässig und muss von den örtlichen Veterinärbehörden unterbunden werden, stellt der Deutsche Tierschutzbund klar. Der Verband beruft sich dabei auf ein wegweisendes Urteil aus den Niederlanden und geltendes EU-Recht. Beim „Überkopffangen“ werden die Hühner im Stall an einem oder an beiden Beinen gefangen und mit dem Kopf nach unten getragen. Obwohl die Tiere auch aufrecht – per Hand oder mit speziellen Maschinen – gefangen werden können, wird die tierschutz- und rechtwidrige Methode bis heute in Deutschland aus rein wirtschaftlichen Gründen praktiziert. In einem aktuellen Schreiben fordern die Tierschützer die Veterinärbehörden auf, in ihren Zuständigkeitsbereichen zu prüfen, wie Hühner gefangen und verladen werden, um dann eventuell erforderliche Maßnahmen einzuleiten. Eine juristische Ausarbeitung zum „Überkopffangen“ hat der Deutsche Tierschutzbund in Zusammenarbeit mit Dr. Barbara Felde, Richterin am Verwaltungsgericht Gießen, erstellt und den Veterinärbehörden und Landwirtschaftskammern zur Verfügung gestellt.

„Das Kopfüber-Fangen bzw. -Tragen von Geflügel verstößt gegen EU-Recht und die deutsche Tierschutztransport-Verordnung. Angesichts des wegweisenden Urteils aus den Niederlanden muss das Verbot auch in deutschen Betrieben zeitnah umgesetzt und die Tiere beim Fangen aufrecht getragen werden“, sagt Inke Drossé, Leiterin des Referats für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund. „Es darf nicht sein, dass Hühner leiden oder erheblich verletzt werden, weil es schneller oder einfacher ist, sie an den Beinen zu fangen und zu tragen.“

Beim Ausstallen von Masthühnern und Legehennen ist es üblich, dass externe Fänger-Kolonnen die Tiere an beiden Beinen oder auch nur einem Bein fangen und sie kopfüber zu den Transportkisten tragen. Oft haben die Fänger bis zu vier Tiere gleichzeitig in der Hand, um Zeit zu sparen. Die unnatürliche Körperposition des Kopfabwärts-Hängens führt bei ihnen zu Angst und einem erhöhten Stresslevel. Weil Vögel kein Zwerchfell haben, drücken die Organe im Bauchraum beim Hängen mit dem Kopf nach unten direkt auf die Lunge, was die Atmung erschwert. Wenn die Hühner mit den Flügeln schlagen und flattern, um sich zu befreien, kommt es leicht zu schmerzhaften Knochenbrüchen, Verrenkungen oder ausgekugelten Gelenken und Hämatomen. Nach dem Verladen haben die Tiere trotz eventueller Verletzungen dann häufig noch einen langen Transport in engen Boxen bis zum Schlachthof vor sich.

Wegweisendes Urteil aus den Niederlanden belegt Verstoß gegen EU-Recht

Ein Urteil des Bezirksgerichts Rotterdam hat in den Niederlanden 2022 erstmals das Kopfüber-Fangen von Geflügel als rechtswidrig bestätigt: Das Tragen an den Beinen verstoße eindeutig gegen die EU-Tierschutztransportverordnung. Die deutsche Tierschutztransport-Verordnung, die auf der EU-Verordnung fußt, verbietet ebenfalls, Tiere an den Beinen „hoch zu zerren oder zu ziehen“, sofern damit Schmerzen und Leiden einhergehen. Dies ist auch mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) schlussfolgerte 2022 in einer Stellungnahme, dass „Hühnervögel aufrecht getragen werden sollten, indem ihre Flügel gegen den Köper gehalten werden.“ Bereits in den verbindlichen Europaratsempfehlungen zur Haltung von Haushühnern von 1995 heißt es, dass „Tiere nicht mit dem Kopf nach unten getragen werden“ dürfen.