„Das Urteil hat eine wichtige Signalwirkung für Deutschland“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Bundesminister Alois Rainer muss jetzt dafür sorgen, dass europäische Tierschutzvorgaben auch hierzulande konsequent durchgesetzt werden.“
Beim sogenannten Kopfüberfangen werden Hühner für die Verladung und den Transport an den Beinen gegriffen, kopfüber getragen und in Transportkisten verbracht. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen seit Jahren, dass diese Fangmethode erheblichen Stress verursacht und das Risiko für Schmerzen und Verletzungen erhöht. Dabei stehen tiergerechtere Alternativen, bei denen die Tiere aufrecht getragen werden, bereits zur Verfügung und werden in verschiedenen Ländern erfolgreich eingesetzt. Das niederländische Gericht wies zudem die Argumente der Geflügelwirtschaft zurück, wonach diese Alternativen praktisch nicht umsetzbar seien. Damit stärkt das Urteil die Position von Tierschutzorganisationen, die einen Umstieg auf schonendere Fangmethoden fordern.
Der Deutsche Tierschutzbund setzt sich seit Jahren für ein Ende des Kopfüberfangens ein und bringt tiergerechtere Fangmethoden aktiv voran. Gemeinsam mit Praxispartnern informiert und schult der Verband Fangkolonnen und Geflügelhalter in tierschonenden Fangtechniken. Zudem hat der Deutsche Tierschutzbund die rechtlichen und fachlichen Probleme der bisherigen Praxis wiederholt in Gutachten, Fachbeiträgen und Gesprächen mit Politik und Wirtschaft aufgezeigt.
