„Die Abgeordneten haben jetzt die Chance, aus einem Minimalentwurf ein Gesetz zu machen, das den Tierschutz in Deutschland tatsächlich voranbringt. Auch auf kleineren Schlachthöfen müssen Verstöße erkannt und zusätzliches Leid verhindert werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum bei der Pflicht zur Videoüberwachung der überwiegende Teil der Schlachthöfe außen vor bleiben soll“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Vor allem aber dürfe die Gesetzesänderung nicht auf die Videoüberwachung reduziert werden. „Das Tierschutzgesetz weist erhebliche Lücken auf. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, diese endlich zu schließen“, so Schröder.
Zu den aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes dringend erforderlichen Nachbesserungen gehören unter anderem die bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, eine Konkretisierung des Qualzuchtverbots, die Einführung einer Positivliste für Heimtiere, ein Verbot der Anbindehaltung von Rindern, ein Ende von Lebendtiertransporten in Drittstaaten und eine klare Zielsetzung für den Ausstieg aus Tierversuchen.
„Der Bundestag darf diese Chance nicht verstreichen lassen. Das Tierschutzgesetz muss so weiterentwickelt werden, dass es dem Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz gerecht wird“, fordert Schröder.
