„Die Anbindehaltung ist ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Wenn Rinder mit Ketten oder starren Halsrahmen angebunden sind, können sie sich nicht drehen, sich nicht am Rücken lecken, wenn es kratzt und schon gar nicht umherlaufen oder ihr Sozialverhalten ausleben.
Diese Haltung verletzt die grundlegenden Bedürfnisse der Tiere. Häufig bieten die Flächen zudem so wenig Platz, dass nicht alle Tiere gleichzeitig liegen können, ohne sich gegenseitig zu behindern oder zu verletzen.
Die tierschutzwidrige Anbindung von Rindern muss konsequent für alle Tiere beendet werden – sowohl die ganzjährige als auch die saisonale Anbindehaltung“.
