„Im Januar haben wir das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt gemeinsam mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht und unserem Landestierschutzverband Hessen darauf hingewiesen, dass der Erlass rechtswidrig ist und zurückgenommen werden muss. Eine Reihe von Gerichten, darunter das oberste Verwaltungsgericht in Hessen, hatte bestätigt, dass der Artenschutz nicht nur Wildtierarten, sondern auch wild lebende Tiere schützt, zu denen Stadttauben gezählt werden können.
Wir sind erleichtert, dass das Ministerium unserem Appell gefolgt ist. Die gestrige Entscheidung dürfte maßgeblichen Einfluss auf den Umgang mit den Stadttauben im Limburg haben. Wildlebende Vögel in Fallen zu fangen oder sie zu töten ist mit Paragraf 4 der Bundesartenschutzverordnung nicht vereinbar. Die Konsequenz kann nur sein: Limburg muss seine grausame und sinnlose Tötungsaktion abblasen! Wir appellieren an die Stadt: Haben Sie endlich Einsicht und machen Sie sich für eine tierfreundliche und gesetzeskonforme Lösung stark.“
Hintergrund: Die Stadt Limburg will ab dem 22. April 2025 insgesamt 200 Stadttauben fangen und töten lassen. Dem vorausgegangen war ein entsprechender Tötungs-Beschluss der Limburger Stadtverordnetenversammlung im November 2023. Bei einem durch eine Unterschriftenaktion herbeigeführten Bürgerentscheid stimmte im Juni 2024 eine knappe Mehrheit der Limburger dafür, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nicht aufzuheben. Deutschlandweite Empörung und Proteste von Tierschützern, u.a. des Deutschen Tierschutzbundes, waren die Folge. Ein Hilfsangebot des Deutschen Tierschutzbundes zur Etablierung eines tierfreundlichen Stadttaubenkonzepts ignorierte die Stadt. Das Angebot eines Gnadenhofs in Bayern (Gut Aiderbichl), 200 Tauben aufzunehmen, schlug sie aus Kostengründen aus. Stattdessen veröffentlichte die Stadt Limburg im März 2025 eine Ausschreibung, um die Tauben zu fangen und anschließend zu töten.
